Gutachten
Der Sachverständige zeichnet sich bei der Gutachtenserstellung durch wesentliche Eigenschaften seiner Persönlichkeit wie Unparteilichkeit, Sachlichkeit und Unabhängigkeit aus. Desweiteren muss er über besondere Sachkunde in seinem Fachgebiet verfügen, d.h. überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen besitzen.
Insbesondere muss der EDV-Sachverständige für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung (Doppelgebiet B) in diesem schnell entwickelnden, komplexen Themengebiet über ein umfangreiches Fachwissen verfügen. Bereiche wie informationstechnische und ökonomische Grundlagen sowie Technologie, Verfahren und Algorithmen sollten ihm genauso wie Betrieb, Einsatz und Pflege von Systemen nicht unbekannt sein.
Ich wurde durch die "Deutsche Sachverständigen-Gesellschaft (DESAG)" und den "Berufsfachverband für das Sachverständigen- und Gutachterwesen e.V. (BSG e.V.)" geprüft und anerkannt. Meine Leistungen in Form von Gutachten biete ich verschiedenen Zielgruppen an.
Gerichtsgutachten
Als EDV-Sachverständiger erstelle ich im Auftrag von Gerichten oder Staatsanwaltschaften nach der Beauftragung durch einen Beweisbeschluss Gutachten, die als Sachverständigenbeweis in Straf- oder Zivilverfahren verwendet werden. Eine mündliche Erstattung während einer Gerichtsverhandlung ist gegebenenfalls möglich. Ebenso hat sich der Gutachter den Gewohnheiten des Gerichts anzupassen. Die Abrechnung von Gerichtsgutachten erfolgt gemäß Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Privatgutachten
Bei Privatgutachten erfolgt die Beauftragung des Sachverständigen durch Privatpersonen, Organisationen, Gesellschaften und Behörden. Selbstverständlich wird die gleiche Sorgfalt wie bei einem Gerichtsgutachten verwendet. Jedoch sind hierbei Sinn und Zweck des Gutachtens, dem Auftraggeber fehlendes Wissen zu vermitteln, die gutachterliche Bewertung einer Sache, Dritten gegenüber Tatsachen oder Sachverhalte nachzuweisen sowie mögliche Ansprüche ohne gerichtliche Auseinandersetzung und Meinungsverschiedenheiten verschiedener Parteien beizulegen. Man kann hierbei zwischen den Teilbereichen der streitbaren (außergerichtlich) und der nicht streitbaren Angelegenheiten unterscheiden. Privatgutachten in streitbaren Angelegenheiten können darüber hinaus auch als Parteiengutachten in Zivilprozesse eingebracht werden.
Versicherungsgutachten
Sowohl von Versicherungsunternehmen als auch von Versicherten / Geschädigten kann bei Einbruchs-, Sach- und Haftpflichtschäden ein Sachverständiger zur Schadensregulierung herangezogen werden. Die Schwerpunkte der gutachterlichen Tätigkeit sind hierbei in der Regel Festellung und Bewertung des Schadens und der Schadensursache, Zeit- und Restwertermittlung sowie Ermittlung der Kosten für eine Wiederherstellung / Wiederbeschaffung. Versicherungsgutachten zählen zu den Privatgutachten.
Wertgutachten
Die Erstellung eines Wertgutachtens durch einen EDV-Sachverständigen dient der Feststellung des tatsächlichen Werts beispielsweise einer technischen Anlage. Auftraggeber können hierbei Privatpersonen, Organisationen, Gesellschaften und Behörden sein. Aufgrund von Unternehmensübergängen, Insolvenzen, Fusionen, Erbschaften, Verkauf und Ankauf ist meist ein Gutachten nötig, um Fehleinschätzungen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Wertgutachten werden zu den Privatgutachten gezählt.
